Abrechnung
Für gesetzlich Versicherte werden unsere Leistungen von den Krankenkassen übernommen, sofern die Behandlung ärztlich verordnet wurde. Lediglich für volljährige Versicherte wird ein Eigenanteil erhoben (10% der Verordnungskosten plus einmalige Rezeptgebühr in Höhe von 10€). Die Rechnung für den Eigenanteil erhalten Sie von uns üblicherweise am Ende der Verordnung. Falls Sie von Zuzahlungen befreit sind, reichen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis ein.
Für Privatpatient*innen und Beihilfeversicherte wird die Behandlung in der Regel zumindest zum Teil durch den privaten Krankenversicherer erstattet, sofern die Behandlung ärztlich verordnet wurde. Die Übernahme der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag. Es ist ratsam, im Vorfeld zu klären, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie privat und Sie reichen die Rechnung dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Dabei haben wir keinen Einfluss auf die an Sie durch die Versicherung oder Beihilfe erstatteten Kosten.
Die Kosten berechnen wir für alle Privat- und Beihilfeversicherten gleich, unabhängig von den jeweiligen Erstattungsmöglichkeiten.