Gemeinschaftspraxis für Logopädie Rox & Quitmann

 

Auditive Verarbeitungsstörung


In den letzten Jahren ist es in Zusammenhang mit Verarbeitungsstörungen der auditiven Wahrnehmung zu einem Anstieg von Lese-Rechtschreib-Schwächen (LRS) gekommen, was zum Teil auf die Erwerbsstrategien und schulischen Lehrmethoden und genetische Veranlagung zurück-geführt wird. Die LRS wird als Teilleistungsstörung oder umschriebene Störung bezeichnet. LRS hat nichts mit reduzierter Intelligenz zu tun, ganz im Gegenteil zeigen betroffene Kinder und Erwachsenen häufig überdurchschnittliche IQ-Werte.  

Die Diagnose einer LRS wird grundsätzlich von niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut*innen, schulpsychologischen Diensten oder auch der Schule selbst durchgeführt. Die spezifische Legasthenietherapie wird in besonderen Instituten durchgeführt und privat abgerechnet. Die Kassen zahlen eine Behandlung in der Regel nur nach gesondertem Antrag und bei Vorliegen oder Bedrohung einer seelischen Erkrankung des Kindes im Zusammenhang mit der LRS. Diese spezifische Therapie kann dann zu einem Nachteilsausgleich in der Schule führen, bei dem die Rechtschreibnote keinen Einfluss auf die Gesamtnote einer Klassenarbeit haben darf. Bei Fragen sprechen Sie die Lehrkraft Ihres Kindes an und erörtern, inwiefern Ihr Kind von einem Nachteilsausgleich profitieren könnte.

Menschen, denen das Schreiben nach Gehör schwer fällt, zeigen oftmals eine reduzierte auditive Wahrnehmung bei völlig intaktem Gehör. Ihnen gelingt die fein abgestufte Unterscheidung zwischen Lauten nicht oder nur begrenzt, so dass sich Symptome einer LRS zeigen. Eine von uns durchgeführte und von Arzt verordnete Behandlung der zugrunde liegenden Störungen kann eine LRS-Therapie sinnvoll unterstützen und ergänzen. Wir begleiten Sie und Ihr Kind beim Erwerb der dem ungestörten Schreiberwerb zugrunde liegenden auditiven Fähigkeiten und erarbeiten gemeinsam Strategien, diese Fähigkeiten weiter auszubauen.